Die Lebenshilfe Werkstatt GmbH ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX.

Mit einem Auftrag an die Lebenshilfe Werkstatt GmbH München sparen Sie nicht nur Steuern. Private und öffentliche Arbeitgeber können die von den Werkstätten erbrachten Arbeitsleistungen auch zu 50 Prozent mit ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen.

Ausgleichsabgabe? Was ist das?

Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schwerer Behinderung zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Platz eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Beschäftigungsquote eines Arbeitgebers und beträgt pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:

Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung

Abgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz

ab 3 % bis unter 5 %

125 Euro

ab 2 % bis unter 3 %

220 Euro

unter 2 %

320 Euro

Nutzen Sie diese Vorteile der Ausgleichsabgabe und des Umsatzsteuerrechts indem Sie Arbeiten an uns vergeben. Sie leisten damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderung.

Weiterer Vorteil für Sie

Außerdem berechnen wir für unsere Leistungen in der Regel nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 %. Dies kann ein weiterer Vorteil innerhalb der Preiskalkulation unserer Auftraggeber sein.

Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe

Auf den Seiten des "Zentrum Bayern Familie und Soziales" (Integrationsamt Bayern) finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Ausgleichsabgabe >>>